Rad
Fall Armstrong
Netzle: «Anerkennung eines starken Berichts»
Der Weltverband UCI hat sich bei seinem Urteil gegen Lance Armstrong auf einen «seriösen und sehr starken Bericht» der US-Antidoping-Agentur (USADA) stützen können. Dies unterstreicht der Schweizer Sportjurist Stephan Netzle im SRF-Interview.
«Ich habe dieses Urteil erwartet», sagte Netzle, der den Fall Armstrong seit längerem intensiv verfolgt. Die UCI habe damit den USADA-Bericht mit den zahlreichen angeführten Zeugenaussagen und Beweismittel anerkannt.
«Verjährung ab Verfahrenseröffnung»
Zur Frage, ob die Aberkennung sämtlicher Tour-de-France-Titel nicht gegen die achtjährige Verjährungsfrist der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) verstosse, meinte Netzle: «Die Verjährungsfrist beginnt mit Eröffnung des Verfahrens. Ich gehe davon aus, dass die USADA schon während Armstrongs Aktiv-Karriere ermittelt hat. Damit werden alle Siege bis zurück ins Jahr 1999 erfasst.»
Weitere Fragen offen
Dass der Fall nun juristisch abgeschlossen ist, erwartet Netzle nicht. Mehrere Fragen seien noch offen: Neben den Tour-de-France-Siegen gehe es um Armstrongs Resultate in anderen Wettkämpfen. Auch eine mögliche Sperre gegen Armstrong durch den Triathlon-Weltverband stehe zur Diskussion. «Der dritte Punkt ist die Frage nach Schadenersatz, also die Rückgabe von Preisgeldern», sagte Netzle.
(riei/boe)


