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Sportler wegen Doping-Bestellung per Internet verurteilt

Donnerstag, 13. September 2012, 13:04 Uhr

Erstmals sind in der Schweiz zwei Sportler wegen Dopings verurteilt worden, weil sie im Internet nachweislich verbotene Substanzen bestellt haben. Radfahrer Roger Nachbur und Skifahrer Reto Eigenmann wurden für je zwei Jahre gesperrt.

Bild Das Bestellen von verbotenen Präparaten reicht bei Swiss Olympic für eine Verurteilung.
Das Bestellen von verbotenen Präparaten reicht bei Swiss Olympic für eine Verurteilung. keystone

Der 30-jährige Nachbur hatte Clenbuterol und EPO im Internet bestellt und wurde für den Besitz verbotener Substanzen verurteilt. Nebst der zweijährigen Sperre muss er eine Busse von 2200 Franken bezahlen.

Der 41-jährige Speed-Skifahrer Eigenmann hatte Testoviron, Trenbolon Acetat und Clomifen online erworben und wurde wegen der versuchten Anwendung für schuldig befunden. Er wurde mit 1700 Franken gebüsst.

Gemäss den Bestimmungen des Doping-Statuts von Swiss Olympic reicht das Bestellen von Präparaten, die auf der Dopingliste stehen, für eine Verurteilung.

(si/dab)