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Doping
Lebenslange Olympia-Sperre für Doper unzulässig
Das Internationale Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) hat den lebenslangen Olympia-Ausschluss von Doping-Betrügern für unzulässig erklärt. Das Urteil ermöglicht dem britischen Sprinter Dwain Chambers einen Start in London.
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Das TAS entschied im Rechtsstreit zwischen dem Nationalen Olympischen Komitee Grossbritanniens (BOA) und der WADA erwartungsgemäss für die Welt-Anti-Doping-Agentur. Der lebenslange Bann im Regelwerk der Briten, eingeführt 1992, sei nicht mit dem WADA-Kodex vereinbar, urteilten die Richter.
Das TAS hatte im vergangenen Jahr bereits die sogenannte Osaka-Regel des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) für nichtig erklärt. Der Osaka-Beschluss hätte Dopingsünder automatisch von den nächsten Olympischen Spielen ausgeschlossen. Auch diese Regel stand im Widerspruch zum WADA-Kodex.
Chambers und Millar dürfen nach London
Damit dürfen frühere, mit dem lebenslangen Olympia-Ausschluss bestrafte britische Dopingsünder wie der Leichtathlet Dwain Chambers oder der Radprofi David Millar an den Olympischen Spielen in ihrem Heimatland teilnehmen.
Chambers, der am Donnerstag 34 Jahre alt wird, hatte im März bei den Hallen-WM in Istanbul Bronze über 60 m gewonnen. Gold holte im gleichen Rennen Justin Gatlin (USA), der als Olympiasieger 2004 und Weltmeister 2005 vier Jahre wegen Dopings gesperrt war und im Falle einer Qualifikation in London startet.
Chambers hatte wegen Dopings rückwirkend zweimal EM-Gold von München 2002 verloren, war 2006 als Staffel-Europameister zurückgekehrt und 2009 Hallen-Weltmeister über 60 m geworden. Nach WM-Bronze 2012 hatte Chambers gesagt: «Jetzt hoffe ich, dass mir das TAS den Weg an die Olympischen Spiele in London öffnet.»
(Si/bon)


